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Lenzing AG: Beabsichtigtes Umtauschangebot der Hybridanleihe 2020

16.06.2025 / 09:45 CET/CEST
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Beabsichtigtes Umtauschangebot für EUR 500 Mio. nachrangige, rückzahlbare,
festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit mit der ISIN
XS2250987356 (Hybridanleihe 2020) und Begebung neuer Euro-denominierter,
nachrangiger, rückzahlbarer, festverzinslicher Schuldverschreibungen ohne
feste Laufzeit (Hybridanleihe 2025)

Lenzing – Die Lenzing Aktiengesellschaft („Lenzing AG“) beabsichtigt
berechtigte Inhaber der am 7. Dezember 2020 begebenen EUR 500 Mio.
nachrangigen, rückzahlbaren, festverzinslichen Schuldverschreibungen ohne
feste Laufzeit mit der ISIN XS2250987356 („Existing Notes“) zu einem
exklusiven Angebot zum Umtausch der Existing Notes im Verhältnis von 90
Prozent des Gesamtnennbetrags der Existing Notes in neue Euro-denominierte
nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne
feste Laufzeit („Exchange Notes“) und einer Barabfindung in Höhe von 10
Prozent des Gesamtnennbetrags der Existing Notes („Cash Consideration“),
vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf bestimmte
Mindestbedingungen („Exchange Offer“) einzuladen. Die Cash Consideration
ist auf EUR 50 Mio. begrenzt. Die Umtauschfrist läuft voraussichtlich vom,
am oder um den 16. Juni 2025 bis am oder um den 2. Juli 2025.

Das Exchange Offer stellt keine Rückzahlung gemäß § 6(3)(a) oder (b) der
Anleihebedingungen der Hybridanleihe 2020 dar.  Mit dieser Transaktion
beabsichtigt die Lenzing AG, ihr Verschuldungsprofil zu optimieren und
ihre Finanzierungskosten zu verbessern.

Gleichzeitig mit dem beabsichtigten Exchange Offer, beabsichtigt die
Lenzing AG, Euro-denominierte, nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche
Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit (die „New Money Notes“ und
zusammen mit den Exchange Notes die „New Notes“) in einem separaten
Angebot gegen Barzahlung zu begeben.

Die Bedingungen der Hybridanleihe 2025 orientieren sich an den Bedingungen
der Hybridanleihe 2020: Es handelt sich um nachrangiges Kapital mit fixer
Verzinsung, einseitigem Kündigungsrecht der Lenzing AG und unbegrenzter
Laufzeit. Die Hybridanleihe 2025 wird daher nach IFRS als Eigenkapital
klassifiziert. Die Hybridanleihe 2025 wird der Hybridanleihe 2020 im Rang
vorrangig sein.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt keine Einladung zur Teilnahme am Exchange Offer in
oder von einer Rechtsordnung aus dar, in der oder von der aus, oder an
oder von einer Person aus dar, an die oder von der aus, eine solche
Aufforderung nach den geltenden Wertpapiergesetzen unzulässig ist. Diese
Mitteilung stellt unter Umständen, unter denen ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, weder ein Angebot zum
Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
oder Tausch der New Notes dar.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen
gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung
gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu
informieren und diese einzuhalten.

 

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Vice President Corporate Communications & Vice President Capital Markets
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lenzing AG
4860 Lenzing
Österreich
Telefon: +43 7672-701-0
Fax: +43 7672-96301
E-Mail: office@lenzing.com
Internet: www.lenzing.com
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3. s.knus@lenzing.com
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5803f22d982f72dcc3d9f0027e178e6b&application_id=2155254&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news